Egal, ob für Ihr Eigenheim oder Ihre Mietimmobilie, ab sofort gibt es von der KFW wieder eine Förderung für den Einbruchschutz.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Wichtig ist, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden müssen. Hier kommen wir ins Spiel. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und erstellen für Sie das passende Konzept, das den technischen Mindestanforderungen für eine Förderung entspricht.
Zu den zu fördernden Maßnahmen zählen unter anderem die Installation von Einburchmeldeanlagen, Sicherheitstechnik in Smarthome, Nachrüstungen für Fenster- und Fenstertüren (abschließbare Fenstergriffe, Pilzkopfverriegelungen), Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge uvm.
In welcher Höhe wird bezuschusst?
Die KFW zahlt von mindestens 500€ pro Antrag bis maximal 15.000€ je Wohneinheit einen Zuschuss für förderfähige Investitionskosten.
Ob in Ihrem Fall eine Förderung in Frage kommt, können Sie ganz einfach auf der Seite der KFW über den Button „Vorab-Check“ überprüfen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen, die unabhängig vom Alter, Eigentümer eines Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten sind. Ebenfalls erhalten Eigentümer einer Wohnung, oder auch Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen einen Zuschuss. Mieter können ebenso eine Förderung erhalten. Hier wird allerdings empfohlen, mit dem Vermieter im Vorfeld eine Modernisierungsvereinbarung abzuschließen.
Wann wird nicht gefördert?
Nicht gefördert wird z.B. der Einbruchschutz für Ferienhäuser, Ferienwohnungen, gewerblich genutzte Flächen und Gebäude oder digitale Geräte (Tablet oder Smartphone).
Sie haben Interesse an einer Förderung für Ihren Einbruchschutz? Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen dabei, für Sie die richtigen Produkte zu finden und ein individuelles Konzept zu erstellen. Gerne sind wir Ihnen auch bei der abschließenden Antragstellung für die KFW-Förderung behilflich. Vereinbaren Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin mit uns.